Trotz massiven Widerstands der Bevölkerung ist die Unterschrift unter CETA nicht verhindert worden. Damit ist aber unserer Meinung nach der Kampf noch nicht zu Ende und CETA noch nicht in Kraft.
Im Sinne unseres Bündnisses haben die Wallonen und Brüsseler Demokraten die Auflagen für das Abkommen hoch gelegt:
- Belgien bekräftigt, dass in seiner Verfassung alle drei Regionen und die drei Sprachgemeinschaften den Vertrag mit ratifizieren müssen. Die Regionen Wallonien und Brüssel sowie die französische und deutsche Sprachgemeinschaft kündigen an, den Vertrag nicht zu ratifizieren, wenn die Investor-Staat-Schiedsgerichte so bleiben, wie sie in Kapitel 8 des Abkommens festgeschrieben sind.
- Belgien bekräftigt, was auch das Bundesverfassungsgericht für Deutschland festgehalten hat: Das Kapitel 8 (Investitionsschutz) darf nicht vorläufig angewandt werden und auch Belgien darf die vorläufige Anwendung einseitig kündigen. Außerdem wird die regulatorische Kooperation an Einstimmigkeit im Rat der EU gebunden und an Prozeduren innerhalb Belgiens angepasst. Erst wenn das Abkommen ratifiziert ist, kann der Rat der EU die Entscheidungen in seinem üblichen Verfahren treffen.
- Belgien wird einen Antrag an den Europäischen Gerichtshof stellen, zu überprüfen, ob das Investitionsgerichtssystem mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Dadurch könnte sich die Ratifizierung von CETA um viele Monate verzögern.
- Belgien fordert eine Klausel, um gegen Marktungleichgewichte bei landwirtschaftlichen Produkten vorzugehen. Damit soll die Landwirtschaft besser geschützt werden, indem kanadische Produkte auch entgegen CETA vom europäischen Markt ferngehalten werden können, wenn ein Marktungleichgewicht besteht.
- Dazu kommen drei Absätze, die sich für das Vorsorgeprinzip, gegen Gentechnik und für Regionale Ursprungsbezeichnungen aussprechen. Sie sind jedoch wenig wertvoll, wenn das Abkommen nicht noch geändert wird.