Trotz massiven Widerstands der Bevölkerung ist die Unterschrift unter CETA nicht verhindert worden. Damit ist aber unserer Meinung nach der Kampf noch nicht zu Ende und CETA noch nicht in Kraft.
Im Sinne unseres Bündnisses haben die Wallonen und Brüsseler Demokraten die Auflagen für das Abkommen hoch gelegt:
- Belgien bekräftigt, dass in seiner Verfassung alle drei Regionen und die drei Sprachgemeinschaften den Vertrag mit ratifizieren müssen. Die Regionen Wallonien und Brüssel sowie die französische und deutsche Sprachgemeinschaft kündigen an, den Vertrag nicht zu ratifizieren, wenn die Investor-Staat-Schiedsgerichte so bleiben, wie sie in Kapitel 8 des Abkommens festgeschrieben sind.
- Belgien bekräftigt, was auch das Bundesverfassungsgericht für Deutschland festgehalten hat: Das Kapitel 8 (Investitionsschutz) darf nicht vorläufig angewandt werden und auch Belgien darf die vorläufige Anwendung einseitig kündigen. Außerdem wird die regulatorische Kooperation an Einstimmigkeit im Rat der EU gebunden und an Prozeduren innerhalb Belgiens angepasst. Erst wenn das Abkommen ratifiziert ist, kann der Rat der EU die Entscheidungen in seinem üblichen Verfahren treffen.
- Belgien wird einen Antrag an den Europäischen Gerichtshof stellen, zu überprüfen, ob das Investitionsgerichtssystem mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Dadurch könnte sich die Ratifizierung von CETA um viele Monate verzögern.
- Belgien fordert eine Klausel, um gegen Marktungleichgewichte bei landwirtschaftlichen Produkten vorzugehen. Damit soll die Landwirtschaft besser geschützt werden, indem kanadische Produkte auch entgegen CETA vom europäischen Markt ferngehalten werden können, wenn ein Marktungleichgewicht besteht.
- Dazu kommen drei Absätze, die sich für das Vorsorgeprinzip, gegen Gentechnik und für Regionale Ursprungsbezeichnungen aussprechen. Sie sind jedoch wenig wertvoll, wenn das Abkommen nicht noch geändert wird.
Zum anderen begrüßen wir als Bündnis die Eilanträge vor dem Bundesverfassungsgericht.
Prof. Dr. Andreas Fisahn und Prof. Dr. Martin Hochhuth haben am 31. Oktober 2016 zusammen mit Frau Grimmenstein einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die vorläufige Anwendung von CETA zu verhindern. In der vergangenen Woche hatten die Fraktion DIE LINKE und das NGO-Bündnis aus Mehr Demokratie e.V., Food Watch und Campact schon einen Eilantrag gestellt. Beide Anträge zielen darauf ab, dass die Bundesregierung die vom Bundesverfassungsgericht erlassenen Auflagen für eine Zustimmung nicht erfüllt habe. Die Anwälte argumentieren, dass die drei Auflagen im Abschlussprotokoll der letzten EU-Ratssitzung zwar erwähnt, jedoch nicht ausdrücklich und klar formuliert seien.
Unabhängig davon, wie der EuGH zum Investitionsschutz und das Bundesverfassungsgericht zur vorläufigen Anwendung entscheidet, muss der Handelsvertrag noch durch 37 Parlamente, bevor er in Kraft treten kann. Und ganz anders als immer wieder behauptet wird, regt sich in Europa der Widerstand gegen CETA, weil die Menschen merken, dass es ein schlechtes Abkommen ist.
In Deutschland wird das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren prüfen, ob das Abkommen mit dem Grundgesetz vereinbar ist und in mehreren Bundesländern sind bereits Volksbegehren oder -initiativen gegen CETA auf den Weg gebracht.
Die Chancen stehen weiter gut, dass CETA am Widerstand der Bürgerinnen und Bürger scheitert.
Wir vom Bündnis Ostalb gegen TTIP werden den Kampf gegen CETA, aber auch gegen TTIP und TISA, weiterführen und mit Veranstaltungen und öffentlichkeitswirksamen Aktionen bestreiten.
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