EU-Mercosur-Abkommen: Zweifel sind gut – nun müssen Taten folgen!
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CETA: Es bewegt sich was!
Ende Juli stimmte das zyprische Parlament über CETA ab. Doch statt der erwarteten Zustimmung stimmten 37 Abgeordneten gegen das EU-Kanada-Abkommen, nur 18 Abgeordnete stimmten dafür. Formal ist das Abkommen damit gescheitert! Die zyprische Regierung müsste nun der EU-Kommission förmlich mitteilen, dass die nationale Ratifizierung misslungen ist, und die EU-Kommission müsste das Abkommen beerdigen. Auch die seit September 2017 geltende vorläufige Anwendung von großen Teilen des Abkommens müsste beendet werden. Doch die zyprische Regierung steht weiterhin zu CETA und hat bereits angekündigt, nachverhandeln zu wollen. Insbesondere will sie einen besseren Schutz von Agrarprodukten wie Halloumi im Abkommen verankern. Dann, so das Kalkül, würde eine Mehrheit der Abgeordneten bei einer erneuten Abstimmung ihren Widerstand aufgeben. Ob diese Strategie aufgeht, ist fraglich. Die Verhandlungen wurden längst abgeschlossen, das Abkommen wird zu großen Teilen vorläufig angewendet und Kanada sowie 14 EU-Mitgliedstaaten haben ihm bereits vollumfänglich zugestimmt. Möglicherweise könnten die durch CETA eingesetzten Ausschüsse nachträgliche Änderungen am Vertragstext beschließen, sodass Halloumi besser geschützt wird – aber das ist höchst unklar. Unklar ist ebenfalls, ob Kanada, EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten bereit wären, auf Zyperns Wünsche einzugehen. Die Bundesregierung hat sich dazu ausweichend geäußert: Sie gehe davon aus, „dass die diesbezüglichen innerstaatlichen Konsultationen in Zypern noch nicht abgeschlossen sind“, antwortete sie auf eine Anfrage der Abgeordneten Katharina Dröge. Statt anzuerkennen, dass CETA keine Antwort auf die drängenden aktuellen Fragen biete und nicht mehrheitsfähig sei, fordert die Bundesregierung ein Einknicken der kritischen Stimmen. Das kann nicht sein! Bei CETA geht es um weit mehr als um Halloumi: Auf dem Spiel steht eine weitere Ausweitung von Konzernmacht durch Sonderklagerechte und undurchsichtige Ausschüsse, die Zunahme des Handels mit klimaschädlichen Produkten sowie die Bedrohung von Verbraucherschutz und bäuerlicher Landwirtschaft. Dies sollte die Bundesregierung endlich zur Kenntnis nehmen und sich stattdessen für eine bessere, zukunftsgerechte Handelspolitik einsetzen. Auch in Deutschland könnte CETA im Herbst noch in die Schlagzeilen kommen: Am 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Organklage, die die Bundestagsfraktion der LINKEN im September 2016 eingereicht hatte. Darin geht es um die Frage, ob die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung ausreichend gewahrt wurden. Es geht bei diesem Termin noch nicht um die politisch viel bedeutsameren Verfassungsbeschwerden, die gegen das Abkommen eingereicht wurden – für diese Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht bisher noch keinen Termin bekannt gegeben. |
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